Teil der
Hurtigruten Group

Gesundheit und Sicherheit an Bord

Die Sicherheit unserer Gäste, unserer Mitarbeiter und der Gemeinden, die wir besuchen, hat für uns oberste Priorität.  Aus diesem Grund haben wir uns mit führenden Experten für Gesundheit und Sicherheit zusammengetan, um Protokolle/Verfahren für unsere gesamte Expeditionsflotte zu entwickeln und umzusetzen.

On board the Hurtigruten ship, "safety first" applies as the most important. Credit: Oscar Farrera / Hurtigruten.

Alltag an Bord

Medizinische Dienste

Unsere Expeditionsschiffe verfügen über ein kleines Bordhospital, das den Gästen rund um die Uhr zur Verfügung steht. An Bord jedes Schiffes gibt es ein medizinisches Team mit einem Arzt und mindestens einer Pflegekraft, das rund um die Uhr von Experten an Land unterstützt wird.

  • Im Falle eines schweren Notfalls wird das nächstgelegene Krankenhaus kontaktiert. Ärztliche Konsultationen sowie Medikamente werden dem betroffenen Passagier in Rechnung gestellt. Alle Gäste müssen eine persönliche Reise-/Krankenversicherung abschließen.

  • Wenn Sie auf Medikamente angewiesen sind, denken Sie daran, genügend Vorräte mitzunehmen, um unvorhergesehene Verzögerungen überbrücken zu können. Wir empfehlen Ihnen außerdem, Ihre Medikamente in Ihrem Handgepäck aufzubewahren, ordnungsgemäß beschriftet und mit einer klaren Gebrauchsanweisung versehen. Wenn Sie auf lebenswichtige Medikamente angewiesen sind, informieren Sie bitte den Schiffsarzt bei Ihrer Ankunft.

  • Gäste mit eingeschränkter Mobilität und eingeschränkter Zugänglichkeit sowie Gäste, die Mobilitätshilfen oder medizinische Geräte an Bord mitbringen, finden hier unsere Richtlinien zur Zugänglichkeit.

  • Eine Erkrankung an Bord kann zu einer Quarantäne führen, und die Anordnungen des Schiffsarztes und des Kapitäns müssen befolgt werden.

Sauberkeit und Hygiene

Alle öffentlichen Bereiche werden regelmäßig gereinigt und desinfiziert. Darüber hinaus stehen auf dem gesamten Schiff Handdesinfektionsmittel zur Verfügung.

Gesichtsmasken

Bei einer signifikanten Zunahme von COVID-19-Erkrankungen an Bord kann von Gästen verlangt werden, eine Gesichtsmaske zu tragen.

Positive Fälle und Quarantäne

Unser medizinisches Team führt unter Umständen einen COVID-19-Antigentest durch, falls Gäste oder Besatzungsmitglieder Symptome zeigen, die auf COVID-19 hindeuten könnten. Wir verfügen über zuverlässige Verfahren zur Prävention und Reaktion auf Ausbrüche für den Bedarfsfall.

  • Gäste, die während einer Seereise positiv auf COVID-19 getestet wurden, müssen ab dem Einsetzen der Symptome fünf Tage (à 24 Stunden) in Quarantäne verbringen.

  • Gäste, die positiv auf COVID-19 getestet wurden, jedoch keine Symptome zeigen, müssen sich ab dem Zeitpunkt ihres ersten positiven Tests für fünf ganze Tage in ihrer Kabine isolieren.

  • Gäste, die sich in Quarantäne befinden, müssen sich an Tag 3 und 4 einem Antigentest unterziehen. Die Quarantäne kann am 4. Tag beendet werden, wenn die Ergebnisse beider Tests negativ sind. Ist das Ergebnis einer der Antigentests positiv, bleibt der Gast in Isolation.

  • Gäste dürfen die Quarantänekabine am 5. Tag verlassen, wenn sie 24 Stunden lang ohne fiebersenkende Medikamente fieberfrei sind und sich auch sonstige Symptome gebessert haben. In diesem Fall sind keine weiteren Tests erforderlich.

  • Gäste, die das Schiff vor Ablauf der vorgeschriebenen Quarantänedauer verlassen, müssen sich gemäß den lokalen Bestimmungen möglicherweise an Land in Quarantäne begeben. Eventuell anfallende Kosten sind von den Gästen zu tragen. Die vorgegebene Quarantänedauer ist von Land zu Land unterschiedlich. Dies bedeutet, dass sie ggf. auch mehr als fünf Tage betragen kann. Gäste haben die Möglichkeit, auf eigene Kosten von Bord zu gehen oder wie oben beschrieben an Bord zu bleiben.

  • Wenn an Bord eines Schiffes eine Person positiv auf COVID-19 getestet wird und/oder Symptome von COVID-19 entwickelt, können lokale Behörden eine 7-tägige oder längerdauernde Quarantäne aller Personen auf dem Schiff verlangen, entweder an Bord oder an einem anderen Ort. Hurtigruten Expeditions hat keinen Einfluss auf derartige Auflagen und ist verpflichtet, entsprechende Anordnungen örtlicher Behörden zu befolgen.

Unsere Verfahren basieren auf lokalen Gesetzgebungen, medizinischen Erkenntnissen und Risikobewertungen. Wir können ähnliche Richtlinien und Verfahren wie die oben genannten in Bezug auf andere übertragbare Krankheiten oder Krankheiten anwenden.

Erkundungstouren an Land

Bei Aktivitäten, Landgängen und Ausflügen befolgen wir alle Vorschriften der lokalen Regierungen und Gemeinden und passen unsere Pläne und Vorgehensweisen entsprechend an.

Verzichtserklärung

Trotz der Richtlinien und Verfahren zur Infektionskontrolle gibt es einige unvermeidbare Risiken für Gäste und Eigentum, die mit Ihrer Reise verbunden sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Schiff, den Flug, während der Reise zum oder vom Schiff, in Hotels, Terminals und Flughäfen oder während Ausflügen. Dazu können beispielsweise Krankheiten gehören, die durch den Kontakt mit Viren, Bakterien oder Krankheitserregern verursacht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Grippe, Norovirus, COVID-19 und Erkältung. Das Risiko einer solchen Exposition besteht bei vielen Aktivitäten, bei denen Menschen zusammentreffen, interagieren und gemeinsame Einrichtungen nutzen, selbst wenn Maßnahmen und Verfahren zur Infektionskontrolle vorhanden sind.

Hurtigruten Expeditions haftet nicht für Ansprüche, Forderungen bzw. Schadensersatzansprüche von Passagieren oder anderen Personen, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Ansteckung mit dem Coronavirus bzw. einer Krankheit oder einem Leiden als Folge einer Ansteckung mit COVID-19 ergeben (jedoch nicht darauf beschränkt sind).

Vor Ihrer Reise & Hinweise zu COVID-19

Bei Hurtigruten Expeditions müssen die Gäste keinen COVID-19-Impfnachweis mehr vorzeigen, um mit einem unserer Schiffe zu reisen. Auch COVID-19-Tests vor der Abreise entfallen.

Wir prüfen unsere Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen kontinuierlich und aktualisieren die Informationen auf dieser Seite regelmäßig. Daher sind Änderungen der Maßnahmen, einschließlich der Einschiffungsprotokolle, vorbehalten. Die spezifischen Maßnahmen können bei einzelnen Fahrten variieren, da sie von den örtlichen Bestimmungen, den neuesten wissenschaftlichen und medizinischen Erkenntnissen sowie den Gegebenheiten zum Zeitpunkt der Reise abhängen. Auch Vorschriften der örtlichen Gesundheitsbehörden und Gesetzesänderungen können sich auf unsere Verfahren und die Art und Weise auswirken, wie wir bestimmte Fälle behandeln.Sofern vor der Abreise wesentliche Änderungen vorgenommen werden, werden wir alles daran setzen, um Sie rechtzeitig vor Ihrem Abreisetermin über die neuesten Anforderungen für Ihre Expeditions-Seereise zu informieren.

Einreisebestimmungen

Bevor Sie Ihre Reise antreten, machen Sie sich bitte mit unseren Einreisebestimmungen und den für Ihr Reiseziel geltenden Reisevorschriften und -anforderungen vertraut. Bitte beachten Sie: Es liegt in Ihrer Verantwortung, alle erforderlichen Dokumente und Impfungen, die Sie für Ihre Expedition benötigen, zu beschaffen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Hochpathogene aviäre Influenza (HPAI, oder auch „Vogelgrippe“ bzw. Geflügelpest)

Unser Expertenteam von Routenplanern und Expeditionsleitern beobachtet weiterhin intensiv die hochpathogene aviäre Influenza (HPAI, oder auch „Vogelgrippe“ bzw. Geflügelpest).

Wir arbeiten auf globaler Ebene eng mit Wissenschaft und Industrie zusammen, um die verschiedenen Ökosysteme, die wir besuchen, bestmöglich zu schützen und zu erforschen. Außerdem wenden wir verbesserte Biosicherheitsverfahren dort an, wo HPAI entdeckt wurde.

Sollten Anlandungsstellen kurzfristig geschlossen werden, um die Übertragung von HPAI zwischen Wildtierkolonien zu verhindern, hat unser Expeditionsteam alternative Stellen oder Aktivitäten im Plan. Wir stellen sicher, dass jegliche wesentlichen Änderungen an einer Route soweit möglich sofort im Voraus an unsere Gäste kommuniziert werden.

Werden Maßnahmen zum Schutz von Wildtieren vor hochpathogenen aviären Influenzaviren (HPAI; auch „Vogelgrippe“ bzw. Geflügelpest genannt) auf den Galápagos-Inseln ergriffen? 

Ja. Wir arbeiten aktiv und eng mit wissenschaftlichen Partnern auf der ganzen Welt zusammen, um die empfindlichen Ökosysteme, die wir besuchen, bestmöglich zu schützen und zu erforschen. Unser Team und unsere Gäste wissen unseren verantwortungsvollen Ansatz sehr zu schätzen. Dieser ist vor allem dann unabdingbar, wenn wir einen so einzigartigen Teil der Welt wie die Galápagos-Inseln erkunden.  

Seitdem auf dem Archipel im September 2023 hochpathogene aviäre Influenzaviren (HPAI) in Vogelkolonien nachgewiesen wurden, gelten innerhalb des Galápagos-Nationalparks spezielle Biosicherheitsbestimmungen. Um das vielfältige Ökosystem zu schützen, haben sich daher einige Änderungen mit Blick auf geplante Anlandungen ergeben. Während der Anlandung geben wir unseren Gästen entsprechende Anweisungen, um sicherzustellen, dass wir die verschärften Bestimmungen erfüllen. 

Werden auf Antarktis-Expeditionen die Maßnahmenprotokolle der Internationalen Vereinigung Antarktischer Tourorganisatoren (IAATO) zur Vermeidung der Weiterverbreitung hochpathogener aviärer Influenzaviren (HPAI; auch „Vogelgrippe“ bzw. Geflügelpest genannt) befolgt?

Ja. Wir halten uns strikt an die entsprechenden Biosicherheitsprotokolle. Wir arbeiten auf globaler Ebene eng mit Wissenschaft und Industrie zusammen, um die verschiedenen Ökosysteme, die wir besuchen, bestmöglich zu schützen und zu erforschen. Wir wissen, dass unsere Gäste, unser Team und die Gemeinden, die wir besuchen, unseren nachhaltig und wissenschaftlich ausgerichteten Ansatz schätzen – vor allem dann, wenn wir in besonders einzigartigen und abgelegenen Gegenden dieser Welt unterwegs sind.

Nach den jüngsten Berichten über die möglichen Auswirkungen der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI, oder auch „Vogelgrippe“ bzw. Geflügelpest) in Südamerika, im Südatlantik und im Südlichen Ozean hat die IAATO nun verschärfte Betriebsprotokolle für die Saison 2023/2024 herausgegeben. Als Mitglied der IAATO gelten die Protokolle selbstverständlich für uns wie für sämtliche Anbieter von Reisen in die Antarktis gleichermaßen. Zusätzlich zu unseren bereits bestehenden strengen Protokollen umfassen diese dabei die folgenden aktualisierten Maßnahmen:

  • Sämtliche Kleidung für den Außenbereich ist vor Ankunft in der Antarktis zu waschen bzw. zu reinigen.

  • Stiefel und Schuhe sind vor Ankunft zu desinfizieren (sofern eigenes Schuhwerk mitgebracht wird).

  • Setzen, knien oder legen Sie sich nicht auf den Boden und legen Sie keinerlei Ausrüstung auf dem Boden ab (gilt auch für Stative), wenn sich in der Nähe Tiere aufhalten könnten.

  • Zu Wildtieren ist zu jedem Zeitpunkt ein Abstand von fünf Metern einzuhalten.

  • Sämtliche Anlandungsstellen sind vor Ausschiffung der Gäste auf Anzeichen von HPAI zu überprüfen. Bestehen Anzeichen auf das Virus oder werden Infektionsfälle gemeldet, entfällt die Anlandung am betreffenden Ort.

Penguins perched on the ice of Cuverville Island, Antarctica. Credit: Espen Mills / HX Hurtigruten Expeditions

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